Personal der Einwohnergemeinde

Personal der Einwohnergemeinde

Das Personalrecht der Gemeinde Büren a.A. stützt sich auf Art. 25 ABs. 1 Bst. e der Gemeindeordnung, auf die nachstehende Personalverordnung inkl. Anhängen und die dazugehörigen Weisungen. Ergänzend gilt das Personalrecht des Kantons Bern.

Der Personalverantwortliche der Gemeinde ist der Gemeindeschreiber.

Funktionendiagramm
Gemeindeschreiberei
Gemeindepersonal

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Büren an der Aare
Hauptgasse 10 / Rathaus
3294 Büren an der Aare

032 352 03 10
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag 08:00 - 11:30 14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 11:30 14:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 11:30
Donnerstag 08:00 - 11:30 14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00 durchgehend
 

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