26.08.2020
Abänderung Personalverordnung
Der Gemeinderat gibt gestützt Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass er Änderungen in folgendem Erlass vorgenommen hat:
• Mit Beschluss vom 4. August 2020 hat der Gemeinderat diverse Änderungen in der Gehaltsklassentabelle (Anhang I) Personalverordnung beschlossen. Diese Abänderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Beschwerde geführt werden.
Die Verordnung ist bei der Gemeindeschreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10 erhältlich. Sie kann auch via Internet (www.bueren.ch) eingesehen werden.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat